Hinweisgeberschutzgesetz

Ab dem 17.12.2023 ist das HinweisgeberschutzGesetz für alle Firmen über 49 Mitarbeiter verpflichtend. Um dies unkompliziert umzusetzen, haben wir über die Firma out-tel.de GmbH das Produkt „el dato“ entwickelt, so dass Sie jetzt schon die Chance haben, Hinweise über sichere Meldekanäle anonym oder namentlich melden zu lassen. Das Gesetz ist neu …detaillierte Informationen darüber sind bei Google zu finden. Erfahrungen gibt es daher
noch nicht.

Warum „el-dato?


„EI-dato“ ist ein Produkt der out-tel.de GmbH und daher spezialisiert als Dienstleister für eine seriöse und sichere Telefonhotline.

Die Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers
sind berücksichtigt und eine vertrauliche, ob anonym oder personalisierte, Weitergabe der Hinweise an den Zuständigen gewährleistet.

Warum brauche ich ein Hinweisgebersystem?

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitenden zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems. Unternehmen brauchen ein System, um anonyme Hinweise entgegenzunehmen. Geschäftsführer benöiigen die Möglichkeit, eine strafrechtliche Haftung für sich oder das Unternehmen abzuwenden und zu minimieren.

Whistleblowing

Whistleblowing ist der Hinweis auf einen Missstand oder Fehlverhalten im Unternehmen mit der Absicht, Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Whistleblowing kann vertraulich und
anonym erfolgen. Um mögliche negative Konsequenzen für den Hinweisgeber zu vermeiden, sollte dazu ein Weg genutzt werden, der die Sicherheit des Hinweisgebers vollumfänglich gewährleistet.
Sollte der Person, die diesen Hinweis gegeben hat, durch Repressalien ein Schaden entstanden sein, so wird dieser ersetzt. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschmeldung ist der Hinweisgeber verpflichtet den eingetretenen Schaden zu tragen.


Was passiert nach Anruf oder E-Mail?


Die Mitarbeiter bei ,,,el-dato“ werden zuerst fragen, ob der Hinweisgeber den Arbeitgeber
gegenüber anonym bleiben möchte.

Dann werden die Angaben aufgenommen – entweder
per Telefon oder per E- Mail.

Wenn eine Rückmeldung bei einem Anruf gewünscht wird, sollten
die Kontaktdaten angegeben werden.

Die Meldung wird anonym oder namentlich weitergeleitet,
der Zuständige in der Firma wird der Sache nachgehen.

„el-dato“ wird den Eingang der
Meldung dem Hinweisgeber bestätigen und mitteilen, dass der Hinweis an den Arbeitgeber
weitergegeben wurde.

Nach spätestens 3 Monaten ist die Firma verpflichtet über ,,el-dato“ den Stand der Ermittlungen, Polizei- bzw. Staatsanwaltschaft -Sachstand mitzuteilen.

Fallbeispiele


Ein Mitarbeiter verkauft Kundendatensätze an eine Versicherung, damit diese jedem Kollegen ein Angebot machen kann.

Ein Kollege kippt das Altöl hinter einen Baum oder in den Gully.

Ein Mitarbeiter nimmt Geschenke über 40,-€ von Lieferanten oder Partnern ohne
Genehmigung der Geschäftsführung an.

Ein Verkäufer weiß um den Umstand, dass der Kunde mit dem Kauf/ Verkauf eines Fahrzeuges Geldwäsche betreibt.

Ein Kollege bestellt Teile über die Firma, die für ihn persönlich sind.

Ein Abschleppwagen-Fahrer kassiert jedes Mal 500,-€ Schmiergeld, wenn er eine bestimmte Werkstatt anfährt.

Es gibt viele Verstöße

Im Prinzip sind es alle Verstöße, die gegen geltendes Recht verstoßen, wie z.B. Steuerhinterziehung, Finanzierung Terroristischer Gruppen, Datenschutzverstöße, Korruption, Geldwäsche,
Umweltverstöße, finanzielles Fehlverhalten, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Verstöße gegenüber Organen der Betriebsverfassung, Bestechung.


Falls ein Hinweisgeber Verstöße melden möchte und nicht direkt zur Geschäftsleitung gehen möchte, dann haben Sie die Möglichkeit, unsere Dienstleistung zu nutzen.